Platzordnung

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1. Bestandteil der Platzordnung sind

  1. Die Betriebserlaubnis des DMFV, und die Allgemeinverfügung der Regierung von Obb – Luftamt süd zu Par.21 LuftVO und DVO (EU) 219/947

  2. Die Flugbetriebsordnung

2. Allgemeine Sicherheitsregeln

  1. Die Benutzung dieses Platzes ist den Mitgliedern des MFV-Peißenberg vorbehalten

  2. Alle Fahrzeuge dürfen nur am ausgewiesenen Parkplatz abgestellt werden. Der Zufahrtsweg von Norden und der Weg nach Süden müssen grundsätzlich frei von abgestellten Fahrzeugen bleiben.

  3. Angrenzende Felder dürfen nicht betreten und befahren werden.

  4. Muss die Startbahn überquert werden, so ist dies dem fliegenden Piloten deutlich anzusagen.

  5. Die Sicherheit beim Modellfliegen hängt wesentlich von der Konzentration und der uneingeschränkten Sicht und Bewegungsfreiheit der fliegenden Piloten ab. Jede Behinderung, Belästigung und Gefährdung der Piloten sind deshalb zu unterlassen.

  6. Ballspiele und Spiele mit Wurfgeräten sind im Bereich der abgestellten Modelle und während des Flugbetriebes nicht erlaubt.

  7. Das Betreiben von Drachen, Lenkdrachen und funkferngesteuerten Autos ist während des Flugbetriebes nicht erlaubt.

  8. Der Modellflug hat grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Freizeitaktivitäten.

  9. Den Anordnungen des Flugleiters ist widerspruchslos Folge zu leisten.

  10. Bei Anwesenheit nach Flugende (½ Std. vor Sonnenuntergang) ist Lärmen und laute Musik zu unterlassen.

3. Betrieb der Sendeanlagen

  1. Alle hier betriebenen Sender müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

  2. Bevor ein Sender eingeschaltet wird, ist sicher zu stellen, dass keine andere Anlage dadurch gestört wird.

4. Hinweis zum Flugbetrieb und zu Modellen

  1. Modelle mit größeren konstruktiven, technischen oder baulichen Fehlern wird wegen der Gefährdung von Zuschauern und Piloten Startverbot erteilt.

  2. Es darf nur gestartet und gelandet werden, wenn Start- und Landebahn frei ist.

  3. Nachdem die Modelle gestartet sind, müssen die Piloten sich von der Startbahn in den Pilotenraum begeben, um den Flugbetrieb nicht mehr als notwendig zu behindern.

  4. Das Überfliegen des Vorbereitungsraumes und des Parkplatzes ist verboten.

  5. Für Einstellarbeiten und für Schwebeflüge ist der dafür angelegte Hubschrauberschwebeplatz zu benutzen.

  6. Alkoholisierten Piloten und Starthelfern ist die Teilnahme am Flugbetrieb untersagt.

  7. Das Anfliegen von Personen, Flugzeugen, Fahrzeugen, sowie lebenden Tieren ist streng untersagt.

  8. Anfänger sollen in ihren Bemühungen weitgehend unterstützt und gefördert werden.

  9. Das Fliegen ist nur auf Sichtweite des Steuerers erlaubt.

  10. Beim Flug mit FPV- Brille ist ein zusätzlicher Beobachter mit direkter Sichtverbindung notwendig, der jederzeit korrigierend eingreifen kann.

5. Sonstiges

  1. Auf dem Gelände entstehender Müll durch Abstürze, Putzlappen usw. ist vom Verursacher am selben Tag noch mit nach Hause zu nehmen (auch Zigarettenkippen)

  2. Bei der Bergung von Modellen und deren Überresten ist darauf zu achten, daß alle Teile eingesammelt werden, um nicht ins Futter für das Vieh zu gelangen.

  3. Auf dem Zufahrtsweg von Norden ist grundsätzlich langsam zu fahren.

  4. Bei Gastfliegern ist grundsätzlich ein Flugleiter notwendig.

  5. Von den oben genannten Regelungen kann nur bei Veranstaltungen oder Erlaubnis der Vorstandschaft abgewichen werden.