Platzordnung

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1. Bestandteil der Platzordnung sind

  1. Die Bedingungen und Auflagen des Bescheides der Regierung von Oberbayern

  2. Die Flugbetriebsordnung

2. Allgemeine Sicherheitsregeln

  1. Die Benutzung dieses Platzes ist den Mitgliedern des MFV-Peißenberg vorbehalten

  2. Alle Fahrzeuge dürfen nur am ausgewiesenen Parkplatz abgestellt werden. Der Zufahrtsweg von Norden und der Weg nach Süden müssen grundsätzlich frei von abgestellten Fahrzeugen bleiben.

  3. Angrenzende Felder dürfen nicht betreten und befahren werden.

  4. Muß die Startbahn überquert werden, so ist dies dem fliegenden Piloten deutlich anzusagen.

  5. Die Sicherheit beim Modellfliegen hängt wesentlich von der Konzentration und der uneingeschränkten Sicht und Bewegungs-freiheit der fliegenden Piloten ab. Jede Behinderung, Belästigung und Gefährdung der Piloten ist deshalb zu unterlassen.

  6. Ballspiele und Spiele mit Wurfgeräten sind im Bereich der abgestellten Modelle und während des Flugbetriebes nicht erlaubt.

  7. Das Betreiben von Drachen, Lenkdrachen und funkferngesteuerten Autos ist während des Flugbetriebes nicht erlaubt.

  8. Der Modellflug hat grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Freizeitaktivitäten.

  9. Den Anordnungen des Flugleiters ist widerspruchslos Folge zu leisten.

  10. Bei Anwesenheit nach Flugende (½ Std. vor Sonnenuntergang) ist Lärmen und laute Musik zu unterlassen.

3. Betrieb der Sendeanlagen

  1. Alle hier betriebenen Sender müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

  2. Bevor ein Sender eingeschaltet wird, ist sicher zu stellen, daß keine andere Anlage dadurch gestört wird.

  3. Bei Kanaldoppelbelegungen empfiehlt es sich, daß jeweils die Antenne bei dem nicht in Betrieb genommenem Sender abgenommen wird. Ist dies nicht möglich, so sollte der / die Sender im eigenen Auto abgelegt werden, um unbeabsichtigtes Einschalten zu Verhindern.

  4. Die Belegung der Frequenzkanäle wird auf der Frequenztafel durch Abnehmen des entsprechenden Schildes angezeigt und kontrolliert. Das Schild ist am Sender anzubringen.

  5. Neue Mitglieder bekommen ihren Kanal unabhängig von ihrem bisher benutzten Kanal zugeteilt. Die Kanalzuteilung erfolgt nach Anzahl der Einträge ins Flugbuch. Viel benutzte Kanäle werden durch neue Mitglieder grundsätzlich nicht doppelt belegt. Gegebenenfalls muss nach erfolgter endgültiger Aufnahme die Frequenz nochmals gewechselt werden.

  6. Sender, welche aufgrund eines Defektes Nachbarkanäle stören, werden unverzüglich stillgelegt.

  7. Bei Doppelbelegungen von Kanälen darf dieser nicht länger als 20 Minuten belegt werden ( Dauerfliegen, Programmieren)

4. Hinweis zum Flugbetrieb und zu Modellen

  1. Für Modelle mit mehr als 5kg Startgewicht ist eine persönliche Aufstiegserlaubnis der Regierung von Oberbayern notwendig.

  2. Für den Betrieb von Modellen mit mehr als 25kg Startgewicht muß das Modell zugelassen sein, eine Berechtigung zum Steuern von Modellen mit mehr als 25kg Fluggewicht vorhanden sein, eine persönliche Aufstiegserlaubnis für Modelle über 25kg vorhanden sein und eine gültige Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

  3. Modellen mit größeren konstruktiven, technischen oder baulichen Fehlern wird wegen der Gefährdung von Zuschauern und Piloten Startverbot erteilt.

  4. Es darf nur gestartet und gelandet werden, wenn Start- und Landebahn frei sind.

  5. Nachdem die Modelle gestartet sind, müssen die Piloten sich von der Startbahn in den Pilotenraum begeben, um den Flugbetrieb nicht mehr als notwendig zu behindern.

  6. Das Überfliegen des Vorbereitungsraumes und des Parkplatzes ist verboten.

  7. Für Einstellarbeiten und für Schwebeflüge ist der dafür angelegte Hubschrauberschwebeplatz zu benutzen.

  8. Alkoholisierten Piloten und Starthelfern ist die Teilnahme am Flugbetrieb untersagt.

  9. Das Anfliegen von Personen, Flugzeugen, Fahrzeugen, sowie lebenden Tieren ist streng untersagt.

  10. Anfänger sollen in ihren Bemühungen weitgehend unterstützt und gefördert werden.

5. Sonstiges

  1. Auf dem Gelände entstehender Müll durch Abstürze, Putzlappen usw. ist vom Verursacher am selben Tag noch mit nach Hause zu nehmen ( auch Zigarettenkippen )

  2. Bei der Bergung von Modellen und deren Überresten ist darauf zu achten, daß alle Teile eingesammelt werden, um nicht ins Futter für das Vieh zu gelangen.

  3. Auf dem Zufahrtsweg von Norden ist grundsätzlich langsam zu fahren.

  4. Bei Gastfliegern ist grundsätzlich ein Flugleiter notwendig.

  5. Von den oben genannten Regelungen kann nur bei Veranstaltungen oder Erlaubnis der Vorstandschaft abgewichen werden.